Verkaufs- u. Lieferbedingungen
2.
Aenderungen der Preise, Rabatte, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Sortiments, der Konstruktionen, Abmessungen und Bezeichnungen bleiben jederzeit vorbehalten. Bei Preissenkungen gelten die neuen Preise für alle unerledigten Aufträge. Bei Preiserhöhungen hat der Besteller das Recht, von bereits erteilten Aufträgen zurückzutreten.
3.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. NOSERLIGHT wählt die Versandart. Bestellungen ab netto CHF250.– erfolgen franco domicil (Talstation).
4.
Lieferungen unter netto CHF40.– können wir aus Kostengründen nicht ausführen. Wir verlangen jedoch keine Kleinmengenzuschläge.
5.
Reklamationen können nur innerhalb 14Tagen, Schadensmeldungen nur innerhalb 5Tage nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Die beanstandete Ware ist uns franco Sitz NOSERLIGHT zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Wenn die Prüfung der Ware ergibt, dass ein Fabrikations - oder Materialfehler vorliegt, wird nach unserer Wahl Ersatz geleistet oder Gutschrift erteilt. Jede weitere Garantie- oder Schadenersatzleistungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für De- und Wiedermontage übernommen.
6.
Die angegebenen Liefertermine verstehen sich ohne Verbindlichkeit. Für Lieferverzögerungen oder Lieferbeschränkungen, die durch höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen usw. überhaupt ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Sie berechtigen den Besteller nicht, erteilte Aufträge zurückzuziehen oder Schadenersatzforderungen irgendwelcher Art zu stellen.
7.
Für Garantieleistungen gelten die üblichen Regeln der Leuchtmittel- bzw. Leuchtenindustrie in der Schweiz.
8.
Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht. Für Retoursendungen benötigt der Besteller das Einverständnis von NOSERLIGHT. Für orginalverpackte Retoursendungen wird dem Besteller für unsere Umtriebe eine Pauschalentschädigung je nach Höhe des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch CHF25.–, berechnet. Nicht orginalverpackte oder bereits montierte Ware können wir leider nicht zurücknehmen. Kundenspezifische Spezialanfertigungen können ebenfalls nicht zurückgenommen werden.
9.
Bei Extraanfertigungen bleibt je nach Fabrikationsergebnis eine Mehr- oder Minderlieferung vorbehalten.
10.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Besteller ist Zwillikon. Es gilt das Schweizer Recht.
11.
Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
12.
Mit dem Erteilen von Aufträgen erklärt der Besteller seine Kenntnis dieser
Verkaufs- und Lieferbedingungen und anerkennt diese ohne Vorbehalte.
13.
Der Käufer verpflichtet sich zu einem Einsatz / Gebrauch gem. Strom VV 734.71 vom 14.03.08/31.05.08/12.12.08, Stand 16.03.2010
14.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzen alle Vorgängigen.
Zwillikon, August 2015
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