Leuchtmittel ist nicht gleich Leuchtmittel
Wie bei anderen elektrisch betriebenen Geräten, gibt es auch hier unterschiedliche Bauarten. Die verschiedenen Lichtquellen/Leuchtmittel basieren auf unterschiedlichen technischen Konstruktionen. Einige davon verwenden Quecksilber und/oder beinhalten elektronische Bauteile. Einleuchtend also, dass die verschiedenen Leuchtmittel und Lampen am Ende ihrer Lebenszeit entsprechend unterschiedlich zu entsorgen sind. Und zwar wie folgt:
Glühlampen und Halogen-Glühlampen
Weder Glühlampen noch Halogen-Glühlampen enthalten eine Elektronik oder Schadstoffe. Diese Leuchtmittel bedürfen also keiner besonderen Behandlung / Entsorgung. Entsorgung im Hausmüll geht also in Ordnung.
Energiesparlampen, Kompakt-Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen
Wie aus diversen Medienberichten bekannt, beinhalten Energiesparlampen, Kompakt-Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen Spuren von Quecksilber. Ebenfalls enthalten sie elektronische Bauteile. Klar, dass diese Leuchtmittelarten einem speziellen Recycling-Prozess zugeführt werden müssen. Nach Lebensende der Leuchtmittel sind diese also zum Werkhof, zur Sammel- oder Lampenverkaufsstellen zu bringen! Alle diese Stellen müssen die Leuchtmittel übrigens gratis zurück nehmen – Sie haben beim Kauf die vorgezogene Recycling-Gebühr bereits bezahlt.
LED-Lampen
LED Lampen beinahlten keine Schadstoffe wie Quecksilber. Es handelt sich um Lichtquellen mit Leuchtdioden (LED) und diese beinhalten natürlich elektronische Bauteile. Auch wenn diese Leuchtmittel keine Schadstoffe enthalten sind sie nach Lebensende zu recyclen, also zur Sammelstelle für Elektronik, zum Werkhof oder der Verkaufsstelle zurück zu bringen. Auch hier gilt: Alle diese Stellen müssen die Leuchtmittel gratis zurück nehmen, weil Sie beim Kauf die vorgezogene Recycling-Gebühr bereits bezahlt haben
Leuchten
Egal ob Halogenlampen-, Sparlampen- oder LED – Leuchten. Sie alle beinhalten in jedem Fall elektrotechnische und teilweise elektronische Bauteile. Sie alle müssen zur Sammelstelle für Elektronik , zum Werkhof oder der Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Entsorgung auch hier unentgeltlich, weil Sie beim Kauf die vorgezogene Recycling-Gebühr bereits bezahlt haben.
Weitere Informationen und Merkblätter – auch zum Thema Lampenbruch – finden Sie unter http://www.slrs.ch/index-de.php?frameset=30
Sammelstellen
EU Informationen zum Thema finden Sie auf www.elcfed.org , www.celma.org, www.zvei.com or www.zvei.org/en/homepage