
Halogenlampen – Verbot (ErP-Verordnung)
Seit einigen Jahren – seit 2007, um genau zu sein – werden in Europa Schritt für Schritt ineffiziente, stromfressende elektrische Geräte aus dem Verkehr gezogen. Die Beleuchtung ist ein Teil davon und viele Typen von Lampen resp. Leuchtmitteln werden in Europa schrittweise vom Markt genommen. Es wurden somit nicht alle Halogenlampentypen in Europa gleichzeitig verboten. Jedoch Eine nach der Anderen!
Am 1. September 2018 tritt die letzte Stufe dieser EU-Gesetzgebung zum Verbot von Glühlampen, sprich nun auch Halogenlampen in Kraft. Dies bedeutet, dass sie für den Weiterverkauf auf dem europäischen Markt nicht mehr hergestellt oder importiert werden können. Verbleibende Lagerbestände dürfen jedoch noch verkauft werden.
Die folgenden Halogenlampen sind von diesem letzten Schritt nun betroffen:
Halogenlampen (230-240V)
- Halogen mit E14 / E27 Sockel, in Glühlampen- und Kerzenform
- Alle GU10 Halogen (die nicht Energieeffizienz B erreichen)
- Halogen R39/R50/R63
- Halogen PAR16/PAR20/PAR30/PAR38
- Halogen mit EEK < B und/oder Lebensdauer < 2.000h
Einige Typen von Halogen-Leuchtmitteln, z. B. Niedervolt-Reflektorlampen in Stab- oder Kapselform, werden weiterhin erhältlich sein und dürfen weiterhin in Europa verkauft werden. Vorerst.